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Erlaubnis nach §11 des Deutschen Tierschutzgesetzes

Seit dem 01.08.2014 ist eine im Juli 2013 beschlossene Änderung des Tierschutzgesetzes in Deutschland in Kraft getreten, nach welcher Hundetrainer, die „gewerbsmäßig Hunde für Dritte trainieren oder die Ausbildung der Hunde durch den Halter anleiten“, die Erlaubnis der zuständigen Behörde, also des jeweils zuständigen Veterinäramtes, benötigen. Die Bearbeitung der Anträge erfordert eine ausführliche Überprüfung der Hundetrainer durch das Veterinäramt, so dass zurzeit noch nicht alle Ämter über alle eingegangenen Anträge entschieden haben. Alle Zentren für Menschen mit Hund, auf deren Homepage der Stempel „Erlaubnis nach § 11 Deutsches Tierschutzgesetz“ veröffentlicht wurde, haben die Erlaubnis bereits erhalten.